ACTItalia-APS
Verband der italienischen Touristencamper
Sozialförderverein DM 9. März 1940
Mitglied der FICC International Federation of Camping Caravaning et Autocaravaning Rue des Colonies 18/9 – 1000 Brüssel

Rom, 07. März 2022

AN ANGESCHLOSSENE CLUBS ACTITALIA – APS
Übermittlung per E-Mail

Sehr geehrter Präsident,
Mit dieser für alle rechtlichen Zwecke gültigen Mitteilung wird Ihr Club aufgefordert, an der teilzunehmen

ORDENTLICHE AKTIONÄRSVERSAMMLUNG

des Nationalen Verbands ACTItalia – APS, die im Konzertsaal des Dienstleistungsgebäudes des Messezentrums von Bologna im Rahmen der Veranstaltung „Liberamente“ und elektronisch über die Plattform meet.google.com stattfinden wird, von der wir Ihnen die senden werden Verbindungslink in den Vortagen.
Die Sitzung wird am 2. April 2022 um 06.00 Uhr auf erste Einberufung und auf zweite Einberufung abgehalten
SAMSTAG, 2. APRIL 2022 um 15.00 Uhr
(bitte am zweiten Aufruf teilnehmen)
Agenda:

1. Verlesung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung
2. Bericht des Vorstands über die sozialen Aktivitäten 2021
3. Schlussbilanz zum 31. Dezember 2021 und Bericht der Revisionsstelle
4. Verschiedene und möglich

Die Delegierten der angeschlossenen Clubs können an der Versammlung teilnehmen, wenn die in der Satzung und den geltenden Vorschriften festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind und die Mitgliedsbeiträge entrichtet werden.
Denken Sie daran, dass jeder Delegierte drei Stellvertreter mitbringen kann, um einen anderen angeschlossenen Verband / Club zu vertreten.
DIESE EINBERUFUNG WIRD PER E-MAIL ÜBERMITTELT, GEMÄSS ART. 11 DER SATZUNG, UND ES IST ERFORDERLICH, DEN EMPFANG ZU BESTÄTIGEN, INDEM SIE ANTWORTEN: „EINRUFUNG ERHALTEN“ AN: info@actitalia.it

Danke und viele Grüße

Präsident
Guido Chiari

VORSITZ: Guido Chiari Via IV 23. August 50018 Scandicci (FI)
Eingetragener Sitz: in Mo.VI Lazio Via del Casaletto, 400 ROM
Zelle. 3397697270 E-Mail: info@actitalia.it
CF und PI 08470670012 – Website: http://www.actitalia.it

Aus der Satzung:

Art. 11) EINBERUFUNG DER VERSAMMLUNG Die ordentliche Versammlung der Föderierten Verbände wird vom Präsidenten der Föderation durch eine Mitteilung per Post, Fax oder E-Mail einberufen. Die Einladung enthält die Verpflichtung, den Eingang der Einberufung innerhalb von „15 Tagen“ vor dem für die Versammlung festgesetzten Tag mitzuteilen. Die Bekanntmachung mit der Einladung zur Teilnahme erfolgt an die Adresse, bzw. an deren Faxnummer, oder E-Mail, bzw. PEC, die sich aus der Liste der angeschlossenen Verbände / Vereine ergibt. Es muss enthalten:
a) Datum und Uhrzeit des ersten Anrufs;
b) Datum und Uhrzeit des zweiten Anrufs, die auch auf denselben Tag des ersten Anrufs festgelegt werden können, nach mindestens einer Stunde nach dem ersten Anruf;
c) der Ort sowohl des ersten als auch des zweiten Anrufs;
d) die Anzahl der Delegierten, die jedem angeschlossenen Verband / Club gemäß der Anzahl seiner Mitglieder zusteht;
e) die Tagesordnung,

Aus der Verordnung:

Teilnahme an den Versammlungen 4.1 Die Delegierten der Clubs, die im Besitz einer ACTItalia-APS-Karte sind, können an den Versammlungen der ACTItalia-APS-Föderation teilnehmen. 4.2 Jeder Inhaber einer ACTITALIA APS-Karte hat das Recht, ein Delegierter zu sein. Jedes Mitglied kann maximal drei Vollmachten mit sich führen. 4.3 Zum Zweck der Abstimmung bei der Versammlung werden die Stimmen für jeden angeschlossenen Club wie folgt gezählt: von 1 bis 99 Mitgliedern 1 Stimme, von 100 bis 199 Mitgliedern 2 Stimmen, von 200 bis 299 Mitgliedern 3 Stimmen, über 300 Mitgliedern 4 Stimmen . Die fälligen Stimmen basieren auf der Anzahl der Mitglieder, die vom 01.01. bis zum 31.12. im Kartenantragsregister eingetragen sind, und nicht auf die im Laufe des Jahres gekauften Karten. 4.4 Der Präsident eines Vereins hat als gesetzlicher Vertreter des Vereins die Stimmen entsprechend der Mitgliederzahl und kann Inhaber von bis zu 3 weiteren Stimmen sein. Außerhalb dieses Falles kann jedes ordentliche Mitglied des Vereins maximal 3 Stimmen abgeben. 4.5 Die Einladung zur (ordentlichen oder außerordentlichen) Aktionärsversammlung kann an jeden Verband per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse oder eine andere von ihm angegebene Adresse gesendet werden, sofern darin die Verpflichtung zum Ausdruck kommt, auf die Einladung zu antworten der Einberufung. Wenn der Verband die Quittung nicht mitteilt, wird er erneut mit einer weiteren Benachrichtigung kontaktiert und diese zweite Benachrichtigung gilt ohne weitere Formalitäten als gültig. Ansonsten gilt die Regel der stillen Zustimmung. 4.6 Es ist wünschenswert, dass jeder Ratsmitglied der ACTItalia – APS Federation mindestens einmal im Jahr ein Treffen mit den Clubs seiner / ihrer territorialen Zuständigkeit einberuft, gegebenenfalls unter Verwendung von IT-Plattformen.