Rom, 05. Oktober 2021


An den Präsidenten der Region Sizilien
Nello Musumeci
segreteria.presidente@regione.sicilia.it


An den Fremdenverkehrsbeauftragten der Region Sizilien
Manlio Messina
assessore.turismo@regione.sicilia.it


Betrifft: GESETZESENTWURF „Regulierung von Beherbergungsbetrieben


Sehr geehrter Herr Präsident Musumeci, sehr geehrter Herr Stadtrat Messina
ASSOCAMP, A.P.C., PROMOCAMP, A.C.T.I., CONFEDERCAMPEGGIO, U.C.A., die Verbände, die die gesamte Kette des Wandertourismus vertreten, wie nachstehend näher beschrieben, erklären sich nach Lektüre des betreffenden Gesetzentwurfs zu einem Treffen mit der S.V.I. bereit, um Ihr interessantes Projekt der Tourismusplanung für Beherbergungsbetriebe zu unterstützen.
Insbesondere möchten wir mit Ihnen das sehr populäre Thema der Regulierung von Rastplätzen ansprechen, die bei den reisenden Touristen, die sie das ganze Jahr über regelmäßig nutzen, um unsere Regionen zu besuchen, am beliebtesten sind.
1. Aus dem Entwurf, der uns vorliegt, insbesondere aus Art. 19, Abs. 3, in dem die Spezifikation vollständig wiedergegeben ist:
3. Artikel 2 Absatz 7a des Regionalgesetzes Nr. 14 vom 13. März 1982 in seiner geänderten und ergänzten Fassung erhält folgende Fassung: „Die Gemeinde kann in öffentlichen oder privaten Gebieten, in denen die allgemeinen Dienstleistungen, die zur Gewährleistung der Einhaltung der Gesundheits- und Hygienestandards sowie des Schutzes der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt unerlässlich sind, Campingplätze für eine Dauer von höchstens sechzig Tagen innerhalb eines Kalenderjahres genehmigen, sofern eine Genehmigung des Ministeriums für Tourismus, Sport und Unterhaltung vorliegt:
(a) um auf außergewöhnliche Ereignisse zu reagieren;
(b) für Bildungs-, Erholungs-, Sport-, kulturelle, soziale und religiöse Zwecke von Vereinigungen und Organisationen ohne Erwerbszweck“.
Wir möchten besser verstehen, wie die Begrenzung der Nutzungsmöglichkeit auf 60 Tage innerhalb des Kalenderjahres und für Ereignisse außergewöhnlicher Art oder für die unter Buchstabe b) genannten Zwecke auszulegen ist. Die nachstehend aufgeführten Verbände sind der Ansicht, dass unsere Regionen und insbesondere Sizilien die Öffnung der Rastplätze während des ganzen Jahres regeln müssen, um die vielen europäischen Touristen, die Italien auch im Winter besuchen, willkommen zu heißen.
Deshalb, sehr geehrte Herren, vertrauen wir darauf, dass unsere Bitte um ein Treffen per Zoom oder über eine andere Plattform erfüllt wird, und während wir auf eine Antwort warten, nutzen wir diese Gelegenheit, um unsere herzlichen Grüße zu übermitteln.


ASSOCAMP – Nationaler Verband der Betreiber von Freizeitfahrzeugen
Präsidentin – Ester Bordino
E-Mail: presidenteassocamp@assocamp.com


A.P.C. – Verband der Wohnmobilhersteller
Geschäftsführerin – Ludovica Sanpaolesi
E-Mail: ludovica.sanpaolesi@apcitalia.com


PROMOCAMP – Verband der Outdoor-Tourismus-Unternehmer
Präsident – Luigi Boschetti
E-Mail: info@promocamp.com


A.C.T.I. – Verband der touristischen Camper Italiens
Präsident – Guido Chiari
Mal: presidente@actitalia.it


CONFEDERCAMPEGGIO – Italienischer Camping-Verband
Präsident – Giovanni Grassi
E-Mail: presidente@federcampeggio.it


U.C.A. – Union of Friends Clubs – Nationale Föderation zugunsten des Wandertourismus und der Camper
Präsident – Ivan Perriera
E-Mail: info@ivanperriera.com